Nachporto / Nachgebühr | |
Bezeichnung
für eine nachträglich durch den Empfänger zu entrichtende Gebühr z. B.
wegen einer nicht ausreichenden Frankatur einer Sendung |
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Gebühr bezahlt Empfänger, Portp von 70 Pf | Schweizer Post verlangt Nachgebühr |
110 Pf Nachporto |
60 Pf Nachporto |
100 Pf Nachporto | 90 Pf Nachporto |
200 Pf "Strafgebühr" | 33 Pf oder Cent Zuschlag, Stempeldatum kann nicht festgestellt werden |