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L e i h o r d n u n g

  1. Jedes Vereins-Mitglied ist berechtigt, sich vereinseigene Kataloge, Prüfgeräte etc. kostenlos auszuleihen.

  2. Die auszuleihenden Kataloge, Prüfgeräte etc. werden am Tauschvormittag ausgegeben bzw. zurückgenommen. Nach vorheriger Absprache können sie auch am Vereinsabend oder beim Materialwart direkt abgeholt bzw. zurückgegeben werden.

  3. Die Ausleihzeit läuft von einem Tauschvormittag bis zum nächsten Tauschvormittag. Der Verein kann in Sonderfällen vorübergehend oder ständig kürzere Ausleihzeiten für einzelne Materialien festsetzen.

  4. Eine Verlängerung der Ausleihzeit ist nach Rücksprache möglich, wenn keine Vorbestellung bzw. am Tauschvormittag kein anderer Interessent vorhanden ist.

  5. Der Verein kann ausgeliehene Materialien auch vor Ablauf der Leihfrist zurückfordern, wenn dies aus besonderen Gründen erforderlich ist.

  6. Die Ausleihzeiten sind unbedingt einzuhalten.

  7. Bei Überschreiten der Ausleihzeit fallen Säumnisgebühren an, ohne daß es einer Erinnerung durch den Materialwart bedarf. Sie betragen pro Medium und überzogener angefangener Woche 1,- Euro.

  8. Der Ausleiher hat den Verlust und festgestellte Mängel unverzüglich beim Materialwart anzuzeigen.

  9. Für eventuelle Schäden oder Verlust haftet der Ausleiher.

  10. Die ausgeliehenen Kataloge, Prüfgeräte etc. dürfen nicht an Dritte weiter ausgeliehen werden.

  11. Jeder ausgeliehene Gegenstand ist Eigentum des Vereins der Briefmarkenfreunde Nürtingen/Neckar e. V..

  12. Das ausleihende Mitglied wird vom Materialverwalter in eine Liste eingetragen. Mit seiner Unterschrift erkennt der Ausleiher die Leihordnung an.

Der Vorstand

Der Materialwart

Juni 1997

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