Mischzähnung
ist eine spezielle Zähnungsform der Linienzähnung. Sie kommt vor, wenn
eine Briefmarke nicht auf allen vier Seiten den gleichen Zähnungsgrad
aufweist. Diese entsteht, wenn ein Bogen bei der Linienzähnung
waagrecht anders gezähnt wird als senkrecht. Sehr selten findet man
vier verschiedene Zähnungsgrade auf allen vier Seiten.
Beim Zähnungsgrad einer Mischzähnung nennt man
zunächst die waagrechte und dann die senkrechte Zähnungszahl.
Linienzähnung 11 : 13 bedeutet, dass die waagrechte Zähnung
hochgerechnet auf 2 cm 11 Zähnungslöcher aufweist, die
senkrechte jedoch 13.
Mischzähnungen
sind meist viel seltener als "normale Zähnungen". Sie entstehen, wenn
zunächst größere Mengen von Bögen waagerecht gezähnt werden, dann
jedoch aus Zeitgründen nicht mehr alle mit derselben Zähnungsmaschine
senkrecht gezähnt werden können. In diesem Fall verwendet man eine
andere Zähnungsmaschine, die nicht selten einen anderen Zähnungsgrad
besitzt.
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