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Philatelistischer Steckbrief

   
 Besondere Versendungsformen – einst und heute
 

In „Unser Verein“ Nr. 140 plädierte ich für eine Reihe BESONDERE VERSEN-DUNGSFORMEN – einst und heute und stellte den ZIG-Umschlag aus den Nachkriegsjahren Österreichs vor. Ich hoffte, die Anregung greifen Vereinsmitglieder auf – leider vergeblich.

Also wage ich heute den zweiten Anstoß für diese Serie.

Wertbrief in der französischen Zone

  1. Die Frankatur besteht aus 11 Briefmarken (keine weiteren auf der Rückseite)
  2. Wert: Dreitausend Reichsmark
  3. Am 13.3.46 von Bad Dürrheim nach Schwenningen versandt

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Meine Fragen für die Betrachter:

  1. Wie wird das Porto für einen Wertbrief korrekt berechnet? (Welche Teilbeträge müssen addiert werden?)
  2. Sind alle zur Frankatur verwendete Briefmarken am 13. März 1946 gültig?
  3. Voraussetzung: Der Brief ist von der Post zur Beförderung angenommen worden. Was können / müssen Sie auf der Rückseite des Briefes erwarten?
  4. Musste der Empfänger des Briefes noch eine Zustellgebühr bezahlen?
  5. Seit wann sind nach dem Zweiten Weltkrieg wieder Wertbriefe zugelassen?

Auf diese Fragen wird im ersten Vereinsabend nach Erscheinen von „Unser Verein“ Nr. 142 eingegangen werden.
         Verfasser: Dietrich Lichtenstein

   

Weichselflottillie 1915

 

Bei dem abgebildeten Brief handelt es sich um einen Eilbrief (Satzbrief) mit den am 12.05 1915 ausgegebenen Marken mit Überdruck Russisch-Polen.
Der Brief wurde am 04.06.1915 in Wloclawek aufgegeben, eine sehr frühe Verwendung der 1. Freimarkenserie, rückseitig Ankunftsstempel vom 05.06.1915. Absendeort des Briefes ist Plock. Der Ort Plock wurde schon am 18.02.1915 von den Deutschen erobert, bekam aber erst am 01.10.1915 ein eigenes Postamt. Der Brief wurde weichselabwärts per Schiff vom Werftbüro der Weichselflottille in Plock nach Wloclawek befördert und in Wloclawek beim dortigen Postamt zur Weiterleitung per Post aufgegeben. Die beiden Nebenstempel deuten auf diese Beförderungsart hin.

Verfasser:  Bernd Hartz         2013
 

Brief von Oberboihingen nach Köngen im Jahr 1859

 

Der Schultheis und Ratsschreiber Koch in Oberboihingen schickt einen Brief nach Köngen zum Schultheisamt.

Abb. 1 Briefinhalt

Abb. 2 Übersetzung des Briefinhaltes

 
   
Der Postbeförderung läuft von Oberboihingen nach Nürtingen mit der Postkutsche über Neckartailfingen nach Stuttgart. Anschließend mit der Eisenbahn nach Esslingen und mit Boten nach Köngen. Diese Postbeförderung ist auf dem Brief mit den verschiedenen Stempeln dokumentiert.
   
Abb. 3 Vorderseite des Briefes Abb. 4 Rückseite des Briefes  
 

Abb. 5 Postbeförderungsweg 1859

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Philatelistischer Steckbrief

 

Als Polensammler beschäftige ich mich mit Belegen aus der Zeit des 1. Weltkrieges während der Besetzung durch die Deutschen und Österreicher. Dabei interessiert mich auch Russland, soweit es das Geschehen im 1. Weltkrieg auf polnischem Boden betrifft. Nun ist mir der in Kopie wiedergegebene Brief vom 25.5.1918 in die Hände gekommen. Zunächst habe ich geglaubt, der Brief sei irgendwo in Polen aufgegeben worden. Bestärkt wurde ich durch den handschriftlichen Vermerk des damaligen Postbeamten „Unzulässig Briefe müssen offen und mit deutschen Postmarken aufgeliefert werden“.
Dann jedoch stellte sich heraus, dass es sich offensichtlich um einen Ortsbrief aus Sewastopol handelt, gerichtet an den deutschen Kommandanten der Stadt. Damit begannen meine Fragen, die ich bisher nur zum Teil beantworten konnte.
Doch zuvor eine kurze Darstellung der geschichtlichen Ereignisse:

7. November 1917 (Russ.Zeit 20.11.1917)
Auf Beschluss der ukrainischen Zentralrada (Regierung) wird die ukrainische Volksrepublik proklamiert und damit die formelle Loslösung von Russland eingeleitet.
15. Dezember 1917 (Deutsche Zeit, nach dem gregorianischen Kalender)
In Brest-Litowsk wird ein Waffenstillstandsvertrag zwischen Deutschland, Österreich-Ungarn, Bulgarien sowie der Türkei und Russland unterzeichnet, der für die Dauer von 28 Tagen gilt. Beginn 17.12.1917, 12 Uhr, Ende 14.01.1918, 12 Uhr.
Russ. Zeit 04.12.1917, 14 Uhr, Ende 01.01.1918, 14 Uhr. Der Vertrag kann am 21. Tag mit siebentägiger Frist gekündigt werden, ansonsten dauert der Waffenstillstand automatisch weiter, bis eine der Parteien ihn mit siebentägiger Frist kündigt. Unmittelbar nach Unterzeichnung des Waffenstillstandsvertrages wollen die Vertragspartner in Friedensverhandlungen eintreten.
22. Dezember 1917 (Deutsche Zeit)
Die Friedensverhandlungen werden aufgenommen. In dieser Sitzung schlägt die sowjetische Abordnung u.a. vor, folgende Punkte für die Friedensverhandlungen zu Grunde zu legen: „Den nationalen Gruppen, die vor dem Kriege politisch nicht selbständig waren, wird die Möglichkeit gewährleistet, die Frage der Zugehörigkeit zu dem einen oder anderen Staat oder ihrer staatlichen Selbständigkeit durch Referendum zu entscheiden“.
6. Januar 1918 (Deutsche Zeit)
Eine „Friedensgesandtschaft der Ukrainischen Volksrepublik“ nimmt nach Vorbesprechungen mit der sowjetischen Delegation an einer Vollsitzung der Friedensverhandlungen teil.
10. Januar 1918 (Deutsche Zeit)
Die Ukrainische Volksrepublik nimmt mit prinzipieller Zustimmung Trotzkis, der seit Jahresbeginn als Außenkommissar die sowjetische Delegation leitet, an den Friedensverhandlungen teil
12. Januar 1918 (Deutsche Zeit)
Österreich-Ungarn erkennt die Ukrainische Delegation als selbständige Delegation und als bevollmächtigte Vertretung der selbständigen ukrainischen Volkrepublik an. Ungeachtet der Einsprüche Trotzkis und der zwischenzeitlichen Besetzung Kiews durch bolschewistische Milizen bleibt Österreich-Ungarn auch in der Sitzung vom 1. Februar bei dieser Position.
9. Februar 1918 (Deutsche Zeit)
Der Friede zwischen dem Viererbund und der ukrainischen Volksrepublik wird unterzeichnet. Gleichzeitig stellen die deutschen Generäle der bolschewistischen Regierung ein Ultimatum mit weitreichenden territorialen Forderungen.
10. Februar 1918 (Deutsche Zeit)
Die sowjetische Delegation lehnt die Bedingungen ab und verfügt den völligen Abzug ihrer Truppen von der Front, um einen Zustand herbeizuführen, der „weder Krieg noch Frieden“ (Trotzki) ist.
 16. Februar 1918 (Deutsche Zeit)
Die deutsche Regierung deutet diese Geste als Abbruch der Gespräche und Kündigung des Waffenstillstandes, die – so der amtliche deutsche Bericht - „als am 10. Februar erfolgt anzusehen“ sei. Die ukrainische Abordnung lässt in Brest-Litowsk der deutschen Reichsregierung eine Erklärung zugehen, in der sie um Beistand gegen die Sowjets bittet.
18. Februar 1918 mittags 12 Uhr (Deutsche Zeit)
Nach Ablauf des Waffenstillstandes nehmen die deutschen Truppen die Kampfhandlungen wieder auf und treten den Vormarsch aus Richtung Kowel in die Ukraine und Richtung Don an.
3. März 1918 (Deutsche Zeit)
Der Separatfrieden von Brest-Litowsk wird formell unterzeichnet. Die Sowjetführung beugt sich unter Protest der Gewalt und muss auf Finnland, die baltische Länder Litauen, Polen und die Ukraine (die faktisch bereits deutsches Protektorat ist), Georgien und auf die 1878 von der Türkei abgetretenen armenischen Gebiete verzichten.
Ende April 1918 (Deutsche Zeit)
Da sich die von der Ukraine als Preis für Schutz und Truppen zugesagten Getreidelieferungen nach Deutschland verzögerten, wird auf deutschen Druck unter dem Hetmann Pawel Skoropadskij eine Marionettenregierung installiert.
Im Zuge des Vormarsches der Deutschen ist auch die Krim und Sewastopol von den Deutschen besetzt worden. Die Stadt war als Festung am Schwarzen Meer von besonderer strategischer Bedeutung. Wie ich in Erfahrung bringen konnte, ist Sewastopol am 02.05.1918 von deutschen Truppen erobert worden. Andere Quellen nennen als Datum den 01.05.1918.

   

Philatelistischer Steckbrief…( mein Lieblingsbeleg )

 

Hier gibt es einen weiteren Lieblingsbeleg. Er stellt etwas Besonderes dar, was der Sammler wahrscheinlich nie wieder bekommen wird. Diesmal ist es ein recht moderner Beleg, der noch keine 25 Jahre alt ist. Auf den ersten Blick ist es eine schöne Mehrfachfrankatur der Freimarkenserie Sehenswürdigkeiten. Einen Beleg mit 2,70 DM Frankatur ließ sich ja nicht mal eben hinbekommen. Stimmt denn das Porto fragt man sich als erstes zu recht?

Dann geht es halt auf die Suche der Portobestandteile. Ein Luftpostbrief auf die französische Antilleninsel Martinique ist ja schon was Besonderes an sich. Der Brief hat 35 Gramm Gewicht, ist also der zweiten Gewichtsstufe (21-50 Gr.) zuzuordnen. Martinique liegt noch in der Luftpost – Länderzone 1 und das sind pro angefangene 5 Gramm 20 Pfennig Luftpostzuschlag. Damit wären die Porto- bestandteile geklärt. Nun die Zahlen:
Auslandsbrief  21 – 50 Gramm  Tarif 01.07.82 – 31.03.89   1,80 DM
Luftpostzuschlag (je angefangene 5 Gramm 20 Pfennig)    1,40 DM
Gesamtporto     3,20 DM

Nanu, auf dem Brief sind ja nur 2,70 DM verklebt. Ist der Brief unterfrankiert?
Jetzt ist ein Blick in die Postgebühren – Übersicht der damaligen Zeit nötig. Denn in dem derzeit aktuellstem Heft (01. Dezember 1984) ist auf der Seite 49 der entscheidende Hinweis, warum hier alles korrekt frankiert ist. Es galten für Briefe nach Frankreich inkl. deren Überseedepartments auch in der zweiten Gewichtsstufe die deutschen Inlandsgebühren. Diese betrugen derzeit 1,30 DM für Briefe von 21 – 50 Gramm. Der oben korrekt errechnete Luftpostzuschlag von 1,40 DM ergibt dann die 2,70 DM als portogerechte Frankatur.

Damit aber noch nicht genug. Der Beleg ist auch noch ein Ersttagsbrief!
Pascal Möller

 

Philatelistischer Steckbrief (Mein Lieblings-Beleg)

 

Mein Lieblingsbeleg steckt in unserer Heimatsammlung vom Neuffener Tal. Ich konnte ihn vor vielen Jahren neben einigen anderen Belegen gegen bessere Bund- bzw. Berlin-Marken eintauschen.
Am Anfang konnte ich diesen Beleg nicht so richtig einordnen, bis ich mich eines Tages  mit dieser vermeintlichen Mehrfach-Frankatur der Michel-Nummer 312A a intensiver beschäftigte. Dabei stellte sich heraus, dass das Porto für einen Brief am 5.Oktober 1923 im Fernverkehr mit einem Gewicht bis 20 g zuzüglich Eilbotengebühr 6 Millionen Mark  gekostet hätte. Warum war dieser Brief aber nur mit 4 Millionen Mark frankiert und auch nicht beanstandet worden?
Die Lösung fand ich, nachdem ich mich mit dem Abschlag des Gummistempels „Frei durch Ablösung“ näher beschäftigte.
In Band 171 der Neuen Schriftenreihe der Poststempelgilde e.V. von Lothar und Jan Thieme mit dem Titel „Postgebührenablösung“, aus dem ich mit freundlicher Genehmigung der Poststempelgilde hier zitiere, wird folgendes, für diesen Beleg relevantes, aufgeführt:
„Mit Wirkung vom 01.10.1923 wurde verfügt, dass die Verwendung von Dienstmarken bei den Reichsbehörden eingestellt wird und von diesem Zeitpunkt an „die Gebühren der dienstlichen Briefsendungen der Reichsbehörden durch Pauschzahlungen“ abgelöst werden. Die Sendungen waren mit dem Vermerk „Frei durch Ablösung Reich“ und dem Amtssiegel mit dem Hoheitszeichen des Reichs zu kennzeichnen.“ Dies alles trifft für den Brief zu: Das Finanzamt Neuffen war eine Staatsbehörde, der Vermerk „Frei durch Ablösung“ ist zusammen mit dem Dienstsiegel vorhanden. Wäre der Brief ohne jegliche Zusatzleistung verschickt worden, wären außer dem Abschlag „Frei durch Ablösung“ keine Marken verklebt worden. Aus dem o.g. Band der Poststempelgilde geht hervor, dass verschiedene Versendungsarten von der Ablösung ausdrücklich ausgeschlossen waren, so u.a. die „Eilzustellungsgebühren“. Diese Gebühr betrug am 5.10.1923 die verklebten 4 Millionen Mark. (Eigentlich hätten diese 4 Millionen mit Dienstmarken frankiert werden müssen, also z.B. mit 2 St. der Michel-Nr. D 97 etc. Vermutlich waren diese Marken nicht vorhanden und es wurden statt dessen die „normalen“ Marken verwendet.)
Der Beleg ist also portorichtig frankiert aber nicht im Sinne einer Mehrfach-Frankatur. Denn die „normale“ Briefgebühr, die in diesem Fall 2 Millionen Mark betrug, war durch das Ablöseverfahren abgedeckt. Daraus ergibt sich, dass es sich hierbei um eine Mischfrankatur handelt. Diese sind ja oft verpönt, aber in diesem Fall freue ich mich trotzdem sehr darüber, zum einen weil es sicherlich keine alltägliche Versendungsart ist und zum anderen natürlich auch deshalb, weil Neuffen mein Heimatstädtle (im Jahr 1232 wurden Neuffen die Stadtrechte übertragen) ist, in dem ich aufgewachsen bin!

Monika Barz

   

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